Wir sind froh mitteilen zu dürfen, dass wir Partnerpraxis von winDiab sein können.

Zusammen mit weiteren sehr engagierten Diabetologen aus ganz Deutschland haben wir als Gesellschafter winDiab, das Wissenschaftliche Institut der niedergelassenen Diabetologen, Anfang 2008 gegründet.

 

winDiab ist die wissenschaftliche Plattform für praxisrelevante Fragestellungen in der niedergelassenen Diabetologie. Mit Erfüllung seiner Aufgaben will winDiab zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung und überregionalen Darstellung der diabetologischen Schwerpunktpraxen beitragen. Dabei schlägt winDiab die Brücke zwischen Versorgung und Forschung und entwickelt Instrumente, die die Transparenz und die Versorgungsqualität in der Diabetologie verbessern.
 

Qualitätszirkel ANDA der Diabetesberaterinnen und Diabetesassistentinnen

nächster Termin: 19.10.2011
15:00-18:00 in den Schulungsräumen Alzeyer Strasse 57

 

 

Diabetestour in Mainz 19.03.2011  Vortrag und Diskussion über:

Diabetes und Sexualität, Insulinpumpentherapie etc. 
 

 

Unsere letzte Diabetestour in Mainz 12.03.2010 Vortrag über:
Diabetes und Sex. Erektionsstörungen überwinden.

 


Insulinanaloga müssen weiter von den Kassen erstattet werden (Stand 30.06.2010)

Die langwirksamen Insulinanaloga (Lantus® von Sanofi Aventis und Levemir®
von Novo Nordisk) bleiben einstweilen zu Lasten der Krankenkassen
verordnungsfähig, auch wenn sie mehr kosten als die Humaninsuline.
Eine Verordnungseinschränkung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im
März 2010 beschlossen hatte, hat das Bundesgesundheitsministerium nicht
genehmigt. Vielmehr wurde dem Bundesausschuss jetzt aufgegeben zu klären, ob
durch den Einsatz von langwirksamen Insulinanaloga regelhaft Unterschiede
bei der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung oder anderen
Leistungen entstehen. Solche Kostenunterschiede müsste der GBA
berücksichtigen.


http://www.diabetes-heute.uni-duesseldorf.de/news/index.html?TextID=3795



Im Heft 3/2007 feelfree, Diabetesmagazin von DiaExpert, steht ein sehr interessanter Bericht mit Bildbeiträgen über den Pumpenträger Stammtisch Pump & Piep in Osthofen bei Worms. Diese Selbsthilfegruppe von Trägern einer  Insulinpumpe wird geleitet von Andrea Weber.

 

Treffpunkt der Pumpengruppe Pump & Piep:

Jeden 1. Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr im Weingasthof „Zum Weißen Roß“, Friedrich-Ebert-Str. 50, Osthofen.

Kontakt: Andrea Weber, Tel. 06246-906282

 

 

 Interessantes Glossar zum deutschen Gesundheitssystem



Kirchheimforum Berlin 21.01.2011 Vortrag im Rahmen VDBD-Fortbildungsveranstaltung über:
Situation Deutschland: Schulung und Beratung in Deutschland







Ältere Kommentare und Hinweise unsererseits:

Stellungnahme der DDG:

GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Fragen und Antworten zum GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Es erreichen die Vertreter der deutschen Diabetes Gesellschaft vermehrt Anfragen von Patienten zum Beschluss des GBA zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie bzgl. kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1.

Was könnte dieser Beschluss für Patienten mit Typ 1 Diabetes bedeuten?
 Zunächst noch nichts. Der Beschluss erfordert eine Zustimmung seitens der Politik. Erfahrungsgemäß wird mit einer Stellungnahme Anfang April zu rechnen sein. Aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft kann diese Zustimmung nicht erfolgen, da der Forderung der Politik, dass das Arzneimittelbewertungsverfahren im Einklang mit internationalen Bewertungen stehen soll, nicht Rechnung getragen wird. Hierauf weißt auch ein Schreiben der Internationalen Diabetes Föderation (IDF) an Bundeskanzlerin Merkel hin, welches unter http://www.idf.org/home/index.cfm?node=1488  im Internet einsehbar ist. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft wird am 13.3.2008 dazu eine Pressekonferenz in Berlin abhalten. Dennoch sollten alle Patienten, die durch den Beschluss einen Nachteil in ihrer Behandlung oder derer zukünftiger Patienten sehen, Ihre Bedenken den für Sie zuständigen Politikern mitteilen.

Was würde er bedeuten, wenn die Politik den Beschluss nicht wegen formaler Mängel zurückweisen würde?
Solange kurzwirksame Analoginsuline mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamen Humaninsulin verbunden sind (Rabattverträge werden nach unseren Informationen für Menschen mit Typ 1 Diabetes nicht vereinbart), sind diese für Patienten mit Diabetes Typ-1 nicht verordnungsfähig. Patienten mit Diabetes Typ-1, die erstmals eine Insulintherapie erhalten sollen, sind somit zunächst auf Humaninsulin einzustellen.

Gibt es Ausnahmen von der Regelung?
Es ist vorgesehen, dass dies nicht für Patienten gilt mit einer Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin (extrem selten) und bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist oder war, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt. Da ein Nachweis einer stabilen Stoffwechsellage einen großen Ermessensspielraum hat, ist hier mit langen und für alle Beteiligten belastenden Genehmigungsverfahren zu rechnen. Der Mehraufwand der durch das Nachweisverfahren entsteht, steht nach unserer Einschätzung in keinem Verhältnis zu den Einsparmöglichkeiten von gegenwärtig 30 Cent pro Tag durch die Verwendung von Normalinsulin gegenüber Analoginsulin.
Die Frage bleibt auch, ob die Qualität der Stoffwechseleinstellung das alleinige Therapieziel sein soll. Die zunehmende Patientenzentrierung auch in der Bundesrepublik (partizipative Entscheidung) sollte auch weitere international anerkannte Therapieziele – bei Kindern ein möglichst wenig durch die Krankheit eingeschränktes Aufwachsen – berücksichtigen. Hier geht es nicht um 'Luxus', sondern darum, Kindern die durch die lebensnotwendige Therapie täglich extrem eingeschränkt und gefordert sind, zumindest da zu entlasten, wo es möglich ist.

Was bedeutet das konkret für heute schon an Diabetes erkrankte und mit Analoga behandelte Patienten?
Nach unserer Interpretation bedeutet die Formulierung „nicht erreichbar ist oder war“, dass Patienten mit Diabetes Typ-1, die bereits ein kurzwirksames Analoginsulin erhalten haben, im Falle eine Zustimmung der Politik zum GBA-Beschluss, nicht auf Humaninsulin umgestellt werden müssen. Dies zeigt wiederum die ganze Fragwürdigkeit des Verfahrens. Offenbar wird versucht durch diesen „Bestandsschutz“ mögliche juristische Schritte bedingt durch medizinische Probleme im Rahmen eines Umstellungsverfahren (Hypoglykämie!) auszuschließen und insbesondere den politischen Druck der aus einem Widerstand der 300.000 Patienten mit Typ 1 Diabetes (davon 25.000 Kinder und 45.000 Pumpenträger) zu verringern.

Wie verhält es sich mit Kindern und Jugendlichen oder Insulinpumpenträgern?
Nach Einschätzung des GBA ist die Behandlung von Kinder und Jugendlichen sowie Insulinpumpenträgern in medizinisch begründeten Einzelfällen sichergestellt. Dieses ist nach unserer Sicht nicht der Fall. Einerseits ist die Verwendung von Insulinanaloga in der Pumpentherapie internationaler Konsens (in einer Untersuchung von über 1000 Kindern aus 22 europäischen Ländern hatten über 95% der Kinder kurzwirksame Analoga verwendet, mitnichten ein Einzelfall) und andererseits werden Insulinanaloga gerade bei Kinder mit Spritzentherapie auch sehr punktuell eingesetzt (z.B. Geburtstagstorte). Dieses war bei der Anhörung im GBA zunächst auf Verständnis gestoßen, fand dann aber beim Beschluss ein halbes Jahr später keine Berücksichtigung.

Prof. Dr. Thomas Haak
Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft

Prof. Dr. Thomas Danne
Sprecher der AGPD


Dr.med.Gregor M. Hess
Dr.med. Eva Hess

Internisten, Notfallmedizin, Sportmedizin, Gastroenterologie,
Diabetologen DDG / RP diabetologische Schwerpunktpraxis

Hammanstr. 2, 67549 Worms
Telefon 06241-7270
Telefax 06241-78745
E-Mail: praxis@hess-worms.de